Lohnersatzquote

Lohnersatzquote
Begriff der Sozialversicherung. L. bezeichnet das Verhältnis des letzten Netto-Arbeitsentgelts zum Lohnersatztransfer durch eine  Krankenversicherung, die  Arbeitslosenversicherung, die  gesetzliche Rentenversicherung oder die gesetzliche  Unfallversicherung.
- Beispiele: Die L. lässt sich für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall mit 100 Prozent, für das Krankengeld, das nach sechswöchiger Entgeltfortzahlung gezahlt wird, mit 70 Prozent und für das Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosengeld II mit knapp 70 Prozent (für kindererziehende Arbeitslose) und gut 60 Prozent (für Kinderlose) angeben. Für die Unfall- und Rentenversicherung gibt es eine große Spannweite. Die L. eines verheirateten  Eckrentners beträgt in etwa 70 Prozent.
- Die genannten L. bedeuten umgekehrt, dass die  Selbstbeteiligung in den Sozialversicherungen etwa 30 Prozent beträgt.

Lexikon der Economics. 2013.

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